Die Hallenordnung.

Nutzungs- und Teilnahmebedingungen für den Aufenthalt im
HUNDEGESUNDHEITS- & SPORTZENTRUM
Rund um Hund

1. Haftung

1.1.

Das Betreten und die Nutzung der Hundesporthalle erfolgt auf eigene Gefahr. Minderjährigen ist das Betreten der Halle in Begleitung eines Erwachsenen oder Übungsleiters gestattet. Eltern haften für ihre Kinder; jeder Benutzer/Mieter haftet für von ihm verursachte Schäden im Innen- und Aussenbereich.

1.2.

In der Halle dürfen nur Hunde geführt und ausgebildet werden, die haftpflichtversichert sind und über einen ausreichenden Impfschutz gegen Tollwut verfügen. Die Haftung für Schäden jeglicher Art übernimmt der Hundeführer bzw. Hundehalter oder die Tierhalter Haftpflichtversicherung des Hundehalters.

1.3.

Sportboden und Trainingsgeräte sind sorgfältig und gemäß ihrer Bestimmung zu nutzen und zu behandeln. Bei unsachgemäßer Behandlung oder fahrlässiger Beschädigung haftet der Verursacher. Alle Räumlichkeiten / Einrichtung und Geräte sind pfleglich zu behandeln.

1.4.

Kinder müssen auf dem Gelände der Hundesporthalle und insbesondere innerhalb der Halle (Eingangsbereich/Wartezone) von einer Aufsichtsperson begleitet und aktiv beaufsichtigt werden. Das Klettern und Spielen auf den Trainingsgeräten ist absolut verboten.

2. Sauberkeit

2.1.

Die Trainingshalle ist mit einem hochwertigen Sportkunstrasen versehen und darf nur mit sauberen, geeigneten Sportschuhen betreten werden. Hallenschuhe und Straßenschuhe müssen vor jedem Betreten/Verlassen der Halle gewechselt werden. Es wird keine Haftung für die Garderobe übernommen.

2.2.

Hunde sind vor dem Betreten der Trainingshalle sorgfältig zu säubern und ggf. zu trocknen.

2.3.

Die Hunde müssen vor dem Training die Möglichkeit haben, sich zu lösen – das Urinieren und/oder Koten in der Halle ist verboten. Sollte sich ein Hund wider Erwarten in der Halle entleeren, so ist sein Hundeführer für die entsprechende Reinigung bzw. Beseitigung der Exkremente verantwortlich. Es wird dann eine Reinigungsgebühr in Höhe von 25.- € erhoben.Diese Gebühr ist sofort fällig.

2.4.

Die Pflicht zur Kotaufnahme besteht grundsätzlich.Rund um die Halle müssen die Hinterlassenschaften der Hunde eingesammelt werden. An verschiedenen Stellen stehen Kotbeutelspender und Mülleimer zur und ordnungsgemäßen Entsorgung bereit.

2.5.

Läufige Hündinnen dürfen die Halle nur mit einem entsprechenden Schutzhöschen betreten um Verschmutzungen zu vermeiden. Dies dient auch der gegenseitigen Rücksichtnahme auf andere Teilnehmer.

2.6.

Um die Verletzungsgefahr zu minimieren, bitten wir, auf der Trainingsfläche keine Glasflaschen zu verwenden. Generell sind Speisen und Getränke nur im Aufenthaltsbereich oder entsprechenden Seminarräumen erlaubt. Für Krankheiten und /oder Verletzungen die während des Aufenthalts auf dem Betriebsgelände entstehen oder geschehen wird keine Haftung übernommen.

3. Training

3.1.

Auf dem gesamten Gelände der Hundesporthalle gilt die Leinenpflicht. (Parkplatz, Außenbereich, Eingangsbereich, Trainingshalle)

3.2.

Hunde, mit denen nicht gearbeitet wird, müssen so verwahrt sein, dass keine anderen Hunde oder Personen von ihnen belästigt oder gefährdet werden. Hierfür stehen Ruhezonen in der Halle zur Verfügung.

3.3.

Das Benutzen von tierschutzwidrigen Trainingsmethoden oder Hilfsmitteln ist verboten. Unsportliches Verhalten gegenüber dem Hund wird nicht geduldet und führt zu sofortigem Ausschluss des gesamten Betriebes und der Nutzung der Halle.

3.4.

Hunde mit ansteckenden Krankheiten ist das Betreten der Halle untersagt. Kranke oder verletzte Hunde haben keinen Zutritt, wenn sie dadurch eine Gefahr für andere darstellen oder das Training für sie eine Gefährdung ist.

4. Parken

Das Parken von Fahrzeugen aller Art ist für Besucher der Halle unmittelbar an der Halle gestattet. Das Parken muss so erfolgen, dass der öffentliche Verkehr in keiner Weise beeinträchtigt wird, Es sind ausschließlich die ausgewiesenen Flächen zum Abstellen von Fahrzeugen zu nutzen. Bitte keine bellenden Hunde im Auto lassen.

Mit Antritt des Trainings-und Seminarbetriebs, sowie Betreten der Halle gelten diese Bedingungen auch ohne Unterschrift als angenommen und akzeptiert.

Alle Zuwiderhandlungen und Verstöße gegen diese Hallenordnung führen zum Ausschluss von Hallennutzung, Trainings – und Seminarbetrieb.

September 2025